Telekom Call & Surf Comfort via Funk: künftig zusätzliches Volumen für Bestandskunden
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Call & Surf Comfort via FunkUpdate 08.05.2014: Bitte beachten Sie zusätzlich diesen Hinweis.

Mitte Januar haben wir Sie über die Abmahmung der Telekom Call & Surf Comfort via Funk Tarife durch die Verbraucherzentrale Sachsen informiert. Die Telekom hatte die Call & Surf Comfort via Funk Tarife in der Vergangenheit mit dem Begriff “Flatrate” beworben, den Kunden jedoch einen Volumentarif verkauft. Neu ab 01.03.2014:Für Kunden, die vor dem 05.12.2013 ihren Call & Surf Comfort via Funk Vertrag abgeschlossen haben, wird das Inklusiv-Volumen um zusätzliche 30 GB/Monat erhöht.

Beachten Sie diese Hinweise LTE-Vermarktung:
Ihre Kunden werden am 19.02.2014 schriftlich darüber informiert, dass sie nicht aktiv werden müssen, da es sich um eine automatische Umstellung handelt.

Gleichzeitig entfällt für diese Kunden ab 01.03.2014 die Möglichkeit, sich die SpeedOn Pässe (bis zu 3 mal pro Monat) erstatten zu lassen. Pässe, die im Januar und Februar 2014 gekauft wurden, können nach erfolgter Berechtigungsprüfung erstattet werden.

Für Kunden, die den Vertrag nach dem 05.12.2013 abgeschlossen haben, haben sich bewusst für den Volumentarif entschieden und erhalten keine Erstattung der SpeedOn Pässe.

4 Comments

  1. […] den Abendstunden sind neue Details zur Benachrichtung der Telekom durchgesickert. Laut TK Blog sollen alle Bestandskunden am 19.02 schriftlich benachrichtigt werden. Die Telekom wird das […]

  2. Heinrich K. sagt:

    Hallo liebes TK-World Team,

    irgendwie verstehe ich grade nicht, warum Kunden die ab dem 05.12.2013 gebucht haben keine erstattung oder auch keine 30 GB Zusatzvolumen bekommen. Hatte die Telekom ab dem Datum ihre Tarife anders beworben? Vielleicht überseh ich das grade auch einfach, aber mir scheint das ja auch etwas kompliziert 😉

    Übrigens an dieser Stelle mal vielen Dank für den immer aktuellen und gut aufbereiteten Inhalt in ihrem Blog.

    Viele Grüße

    • AKA sagt:

      Guten Tag Herr K.,
      ja, Sie haben Recht – bei dem ganzen Hin und Her kann man schon mal den Überblick verlieren ;). Der Stichtag 05.12.2013 markiert den Tag, an dem der Telekom die Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen vorlag. Seit dem 05.12.2013 lobt die Telekom die Call & Surf Comfort via Funk Tarife ausschließlich mit dem Hinweis “Internet-Anschluss mit bis zu XX MBit/s” und dem entsprechenden Inklusivvolumen aus. Kunden, die ab dem 05.12.2013 einen Tarif gebuchth aben, sind sich laut Telekom demnach im Klaren darüber, dass es sich nicht um eine Flatrate handelt und müssen demnach auch nicht entschädigt werden.
      Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen,
      viele Grüße
      AKA

  3. Matthias sagt:

    Ab 05.12.2013 stand bei der Tarifbeschreibung nicht mehr “Flatrate”, sondern “Inklusivvolumen xx GB” (oder so ähnlich, bezogen auf Internet), jedenfalls auf der Tarifübersichtsseite im Onlineauftritt der Telekom.

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