Abmahnung Call & Surf Comfort via Funk
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Telekom LogoVor dem Hintergrund der Abmahnung der Telekom seitens der Verbraucherzentrale Sachsen (05.12.2013) hat die Telekom reagiert und bewirbt die betroffenen Tarife Call & Surf Comfort via Funk nicht mehr in Verbindung mit dem Begriff “Flatrate”.

Update 1802.2014: Ab dem 01.03.2014 erhalten alle Kunden, die einen betroffenen Tarif vor dem 05.12.2014 gebucht haben, dauerhaft ein zusätzliches Datenvolumen von 30 GB pro Monat. Kunden, die nach dem 05.12.2014 …[weiterlesen].

Hintergrund der Abmahnung war der Umstand, dass die Telekom die Call & Surf via Funk Tarife in der Vergangenheit mit dem Begriff Flatrate beworben hatte – dem Kunden allerdings einen Volumentarif verkaufte. War das Volumen verbraucht, standen dem Kunden nur noch 384 KBit/s zur Verfügung.

Parallel dazu unterzeichnete der Netzbetreiber gestern (16.01.2014) eine Unterlassungserklärung. Diese regelt, dass Kunden, die vor dem 05.12.2013 einen Call & Surf via Funk Tarif gebucht haben, ab dem 01.03.2014 eine SpeedOn for free Option bekommen. Kunden hingegen, die sich mit der Buchung seit dem 05.12.2013 bewusst für einen Volumentarif entscheiden haben, erhalten diese Option nicht für 0,- €.

Einschränkung: Um die Belastung des Mobilfunknetzes und damit die Qualität zu sichern, können Kunden die SpeedOn Option maximal 3 mal kostenlos zubuchen (Beispiel: Ihr Kunde hat Call & Surf via Funk L mit 30 GB Inklusivvolumen und kann damit bis zu 30 GB kostenlos dazubekommen).

WICHTIG: Die Telekom weist ausdrücklich darauf hin, den Begriff “Flatrate” in Verbindung mit den Tarifen Call & Surf Comfort via Funk nicht mehr zu verwenden!!!

Wir halten Sie in dieser Angelegenheit hier weiter auf dem Laufenden.

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