
Mitte Januar haben wir Sie über die Abmahmung der Telekom Call & Surf Comfort via Funk Tarife durch die Verbraucherzentrale Sachsen informiert. Die Telekom hatte die Call & Surf Comfort via Funk Tarife in der Vergangenheit mit dem Begriff „Flatrate“ beworben, den Kunden jedoch einen Volumentarif verkauft. Neu ab 01.03.2014:Für Kunden, die vor dem 05.12.2013 ihren Call & Surf Comfort via Funk Vertrag abgeschlossen haben, wird das Inklusiv-Volumen um zusätzliche 30 GB/Monat erhöht.
Beachten Sie diese Hinweise LTE-Vermarktung:
Ihre Kunden werden am 19.02.2014 schriftlich darüber informiert, dass sie nicht aktiv werden müssen, da es sich um eine automatische Umstellung handelt.
Gleichzeitig entfällt für diese Kunden ab 01.03.2014 die Möglichkeit, sich die SpeedOn Pässe (bis zu 3 mal pro Monat) erstatten zu lassen. Pässe, die im Januar und Februar 2014 gekauft wurden, können nach erfolgter Berechtigungsprüfung erstattet werden.
Für Kunden, die den Vertrag nach dem 05.12.2013 abgeschlossen haben, haben sich bewusst für den Volumentarif entschieden und erhalten keine Erstattung der SpeedOn Pässe.