
Wir haben die wichtigsten Änderungen für die ITK-Branche hier schon mal nach Schlagworten sortiert kurz zusammengefasst…
Geschwindigkeitsangabe bei Tarifen
- Bei Highspeed-Internettarifen wie VDSL, LTE, Kabel etc. muss in Zukunft auch die im Minimalfall tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit angegeben werden – nicht mehr nur die theorerisch erreichbare Maximalgeschwindigkeit (z.B. 50 Mbit/s). Die Bundesnetzagentur behält sich das Recht vor, diese Angaben zu überprüfen.
Mindestvertragslaufzeiten
- Die Mindestvertragslaufzeiten, ob im Zuhause- oder im Mobilbereich, dürfen nicht länger als 24 Monate betragen. Jeder Netzbetreiber muss seine Verträge zudem auch mit einer max. 12monatigen Mindestlaufzeit anbieten.
- Im Geschäftsfall Umzug gilt in Zukunft: Der Netzbetreiber muss den Vertrag am neuen Wohnsitz zu den alten Konditionen (inkl. aktueller Laufzeit!) weiterlaufen lassen. Die Mindestlaufzeit ab Umzugsdatum neu zu zählen, ist nicht mehr zulässig. Falls der alte Anschluss (z.B. VDSL) im neuen Zuhause nicht verfügbar sein sollte, steht dem Endkunden ein Sonderkündigungsrecht mit 3monatiger Frist zu.
Netzbetreiberwechsel
- Bei einem Netzbetreiberwechsel darf der Kunde maximal einen Tag (Kalendertag, nicht Werktag!) ohne Anschluss sein.
- Bei Rufnummernmitnahme darf die Telefonnummer ebenfalls maximal für die Dauer eines Kalendertages nicht erreichbar sein.
- Beim Wechsel im Mobilfunkbereich gilt: Die Rufnummernmitnahme muss schon vor Ende des Vertrags beim alten Mobilfunkanbietrer möglich gemacht werden, wenn der Kunde dies wünscht.
Hotlines
- Der Anrufer muss sofort über die Anrufgebühren (z.B. „pro Anruf XY Cent“) in Kenntnis gesetzt werden. Auch wie lange es dauert, bis er einen Gesprächspartner erreicht, muss mittgeteilt werden. Bei Zuwiderhandlung seitens eines Hotlineanbieters droht diesem ein Bußgeld.
- Die Wartezeiten selbst dürfen – ob vor dem ersten Gespräch oder bei Weiterleitung an einen anderen Berater – in Zukunft weder vom Mobiltelefon noch vom Festnetz aus kostenpflichtig sein. Ausgenommen sind natürlich Hotlines, bei denen pro Anruf abgerechnet wird, sowie diejenigen, deren Zielrufnummer eine reguläre Mobilfunk-/Festnetznummer ist.
- Die neuen Kriterien müssen binnen eines Jahres umgesetzt werden.