Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) startet
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Tritt am 10.05.2012 in Kraft.Morgen, am 10.05.2012, tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft.

Mit Inkrafttreten des neuen TKG profitieren Ihre Privatkunden als Verbraucher zukünftig u.a. auch von einigen Verbesserungen im Geschäftsfall Umzug Festnetz, wie die Telekom jetzt informierte.

Der Ablauf im Geschäftsfall Umzug (Festnetz, Verbraucher) sieht ab morgen laut Telekom dann folgendermaßen aus:

  • Der bisherige Vertrag bleibt bei Umzug am neuen Wohnsitz bestehen – die Vertragslaufzeit läuft weiter.
  • Wird die bisherige Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten (z.B. ein VDSL-Kunde zieht in eine Region, in der kein VDSL verfügbar ist), ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
  • Möchte der Kunde seinen Anschluss bei einem Umzug verändern, wird wie bisher am neuen Standort ein neuer Vertrag mit neuer Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen.

Achtung! Die Realisierung in den IT-Systemen der Telekom läuft noch: Derzeit ist die Buchung eines Umzuges mit Mitnahme des Vertrages an den neuen Wohnsitz noch nicht möglich. Es kann momentan lediglich der Abschluss eines neuen Vertrages am neuen Wohnsitz gebucht werden. Bitte informieren Sie den Kunden ausdrücklich über diesen Sachverhalt und darüber, dass er die Möglichkeit hat, den bestehenden Vertrag mit o. g. Frist zu kündigen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann dieser selbstverständlich am neuen Standort einen neuen Vertrag über ein neues Produkt abschließen.

Es gilt grundsätzlich: Kein Neuvertrag ohne Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht und ausdrückliche Zustimmung des Kunden!

Bitte beachten Sie, dass nicht der Eindruck erweckt werden darf, dass Ihr Kunde einen neuen Vertrag am neuen Wohnort abschließen muss (wie bisher)!! Nur mit der ausdrücklichen Willenserklärung Ihres Kunden und Verzicht auf das Sonderkündigungsrecht kann ein neuer Vertrag mit neuer Laufzeit am neuen Standort abgeschlossen werden.

Ihr Kunde möchte das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen?

Bitte verweisen Sie ihn dazu an die kostenfreie Kunden-Hotline der Telekom, Tel. 0800 – 330 1000.

Bitte beachten Sie zudem: Die neuen Umzugsregeln gelten nur für Verbraucher (Privatkunden). Prüfen Sie daher, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist. Ist der Kunde Unternehmer, wird der Geschäftsfall Umzug Festnetz wie bisher bearbeitet (d.h. Sonderkündigungsrecht kann verweigert werden).

4 Comments

  1. Griswold sagt:

    Zwei Fragen:

    Kann mir irgendwer die Stelle im Gesetz mit der “Minimal-Geschwindigkeit” zeigen, ich find’s einfach nicht…und betrifft dies auch DSL oder nur die “schnelleren” Varianten? Warum dann nicht alle Produkte?

    Welche praktische Handhabe hat der Verbraucher aufgrund dieser Gesetze ausser sich bei der Netzagentur zu beschweren? Konkret: Was kann man tun, wenn der Umzug Wochen dauert, kein Port zur Verfügung steht oder die Minimalgeschwindigkeit nicht erreicht wird?
    Natürlich bleibt einem die Sonderkündigung, aber letztlich ist der Tiger zahnlos, da man entweder nur die Telekom zur Verfügung hat oder sich einen neuen Anbieter suchen muss…..

    Grüße

    • CLA sagt:

      Hallo Herr Griswold,

      in dem Post oben ging’s eigentlich nicht um Minimalgeschwindigkeiten, sondern um die Verfahrensweise im Geschäftsfall Umzug (speziell Telekom Festnetz). Sprich, was zu tun ist, wenn jemand umzieht und seinen alten Vertrag mitnehmen will, die Infrastruktur am neuen Wohnsitz aber nicht der am alten Wohnsitz entspricht.

      Bei Ihrem Problem kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Wir sind nämlich ein reines Fachhändler-Blog und haben leider nicht die Ressourcen, auch Endkundenanfragen im Detail beantworten zu können, ich hoffe Sie verstehen das.

      Bei allen Fragen rund um ITK-Verträge der Netzbetreiber und Kabelanbieter kann Ihnen aber Ihr nächstegelegener Fachmann weiterhelfen. Sie finden Ihn über http://www.anschlussberater.de.

      Viele Grüße!
      CLA

  2. Schneider sagt:

    Wenn ich umziehe und kündige und mein Nachmieter “meine alte Telefonleitung” benutzt, warum soll ich dann noch 3 Monate weiterzahlen? Die TK kann ihren Teil des Vertrags gar nicht erfüllen, denn sie verkauft den Anschluss ja schon weiter. Ich denke, man muss nicht zahlen, wenn man keine Leistung erhält, oder?

    • CLA sagt:

      Hallo Herr Schneider,

      bei diesem Blog handelt es sich eigentlich um eine Plattform für die Fachhändler von Telekommunikationsdiensten. Endkundenanfragen können wir leider nicht beantworten.

      Am besten wenden Sie sich mit Ihrer Frage einfach an die Telekom-Hotline (Tel. 0 800 – 33 0 1000, kostenlos aus dem dt. Festnetz). Oder sonst direkt zum nächsten Fachhändler gehen – dann ersparen Sie sich die Warterei in der Hotline-Warteschleife und haben von Anfang an einen “lebendigen” Ansprechpartner vor sich, statt einer Computerstimme. Den nächstgelegenen Qualitätsanbieter finden Sie auf http://www.anschlussberater.de. Ihr Fachhändler kann Ihnen dann auch gleich einen Anbieter für Ihren neuen Wohnsitz empfehlen.

      Viele Grüße, CLA

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