Vodafone LTE Freunde werben Freunde
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Bei der LTE-Kampagne “Kunden-werben-Kunden” zu zu den Vodafone Tarifen LTE Zuhause Internet S gibt es jetzt pro Neukunden 50€ Prämie für Werber und Geworbene:

LTE-Neukunden und/oder bestehende Vodafone-Kunden mit bestehendem LTE-Vertrag in den LTE-Ausbaugebieten erhalten die Möglichkeit, bis zu 5 weitere LTE-Neukunden zu melden. Dafür belohnt Vodafone diese Kunden, die erfolgreich Neukunden angeworben haben, pro angeworbenen Neukunden jeweils mit einer Prämie in Höhe von 50€ in Form eines Verrechnungsrabatts. Zudem erhält der geworbene LTE-Neukunde ebenfalls eine 50€ Prämie, ebenfalls als Verrechnungsrabatt!

Und so geht’s:

  • Geben Sie allen Vodafone LTE-Neukunden, zusätzlich zu seinen LTE-Vertragsunterlagen, das DIN A4-Meldeformular “Kunden-werben-Kunden” mit. Im Idealfall füllen Sie das Formular sogar gleich mit Ihrem Kunden aus: Nehmen Sie die Kundendaten des Werbers elektronisch auf und drucken ihm ein oder mehrere Formulare zur Mitnahme aus.
  • Der LTE-Neukunde kann nun in seinem Bekanntenkreis für LTE Werbung machen. Ein neugeworbener Kunde schließt einen eigenen LTE-Neuvertrag ab und teilt dem „Werber“ seine Vertragsdaten mit, damit dieser den Rabatt beantragen kann – oder der „Geworbene“ meldet seinen Rabattanspruch selbst an. Alternativ können selbstverständlich auch Sie Ihrem Kunden bei der Meldung per Fax behilflich sein.
  • Der “Werber” (sofort oder erst bei Erreichen der Maximalzahl von 5 Geworbenen), der “Geworbene” oder Sie senden das Meldeformular per Fax (0 21 02 – 98 88 07) oder per Post (Vodafone D2 GmbH, Stichwort “Kunden-werben-Kunden”, D2-Park 5, 40878 Ratingen) zurück zu Vodafone.

Bedingungen: Der Vertrag des geworbenen LTE Neukunden muss nach dem des Werbers und nicht vor dem 28.03.2011 geschlossen worden sein. Es sind maximal 5 Neukunden-Werbungen pro Kunde möglich. Darüber hinaus wird ausgefiltert: Bis zu 5 x 50,€ für den Werber, 1 x 50€ für den jeweils Geworbenen. Die Prämien sind nicht auszahlungsfähige Verrechnungsrabatte – aufgeteilt auf 20 Laufzeitmonate. Bei Vertragskündigung entfällt der Prämienanspruch für beide. Aktion läuft bie 31.07.2011.

6 Comments

  1. Mir fehlt die Info warum ich als VP das dem Kunden mitgeben sollte?!

    • CLA sagt:

      Hallo Herr Hager!
      Mitgeben ist eigentlich gar nicht nötig, das geht auch online. Auf jeden Fall lohnt es sich, den Kunden auf die Empfehlungsmöglichkeit hinzuweisen und ihm Zugang zum entsprechenden Empfehlungsformular zu gewähren – denn wenn er Geld verdienen kann und deshalb eine Empfelung an einen Bekannten ausspricht, wird er diesen Bekannten ja sicher auch zu Ihnen schicken. Viele Grüße, Claudia Albrecht

  2. “denn wenn er Geld verdienen kann und deshalb eine Empfelung an einen Bekannten ausspricht, wird er diesen Bekannten ja sicher auch zu Ihnen schicken. ”

    Leider ist die Beobachtung von mir (und anderen Fachhändlern) genau das Gegenteil…
    Extrem ist das bei 1u1 und ihrem “Kunde wirbt Kunde” Programm.

    • CLA sagt:

      Hallo Herr Hager,
      1&1 haben wir nicht im Programm, dazu kann ich nichts sagen. Der Vorteil für Sie als TKW-Partner ist aber auf jeden Fall, dass Sie bei der Vodafone-“Kunde-werben-Kunden”-Aktion die Möglichkeit haben, den Kunden direkt auf Ihren Shop hinzuweisen, wo er dann nicht nur auch noch die Vorteile aus den anderen Aktionen hat…sondern auch Ihre Beratung & Ihren Kundenservice, mit der der empfehlende Kunde ja schon selbst gute Erfahrungen gemacht hat! Sprich:
      Wenn Sie einem kostenlosen anschlussberater-Account bzw. ja sogar eine eigenen anschlussberater-Webauftritt besitzen, kann der Werber ja den angeworbenen Freund oder Bekannten ganz anders auf Sie hinweisen… Der angeworbene Kunde hat nicht nur die Möglichkeit bei Ihnen am POS zu bestellen – sondern auch direkt online, auch bei Ihnen als Fachhändler! Den Vorteil gibt es ja sonst so nicht, insofern lässt sich das schwer mit anderen Programmen vergleichen.
      Mein Vorschlag, um sich auch den angeworbenen 2. Kunden zu sichern: Geben Sie dem ersten, werbenden Kunden gleich bei Vertragsabschluss eine Visitenkarte oder einen Flyer mit, auf der/dem Sie die Webadresse Ihres anschlussberater-Webauftritts vermerkt haben. Weisen Sie den Kunden direkt auf den Vorteil hin den er (und der angeworbene Kunde) dadurch haben: Nämlich Onlinepreise und trotzdem einen kompetenten Ansprechpartner vor Ort, Sie! Sprich: Sie haben damit einen Vorteil in der Hand, der verhindert, dass der angeworbene Kunde Ihnen an die Netzbetreiber-Homepage direkt verloren geht (wie das evtl. bei 1&1 der Fall war). Denn Sie bieten genauso gute (Online-)Aktionen wie der Netzbetreiber, bieten genauso eine Onlinebestellmöglichkeit an – aber dazu noch echte gute Beratung statt anonymer Hotlines! Dieser Vorteil muss natürlich an den Kunden kommuniziert werden.
      Und um sich beide Kunden auch langfristig zu sichern, verwalten Sie sie dann direkt über Ihren tarifguard-Account, so profitieren Sie dann noch mehr 🙂
      Viele Grüße, CAL

  3. “Geben Sie dem ersten, werbenden Kunden gleich bei Vertragsabschluss eine Visitenkarte oder einen Flyer mit, auf der/dem Sie die Webadresse Ihres anschlussberater-Webauftritts vermerkt haben. Weisen Sie den Kunden direkt auf den Vorteil hin den er (und der angeworbene Kunde) dadurch haben: Nämlich Onlinepreise und trotzdem einen kompetenten Ansprechpartner vor Ort, Sie!”
    Ja da stimme ich Ihnen zu Herr oder Frau “CAL”! So sollte man es machen. 😉

    Deshalb mach ich es auch nicht so:
    “geben sie….das DIN A4-Meldeformular “Kunden-werben-Kunden” mit.”

    • CLA sagt:

      Hallo Herr Hager,
      prima, wenn Sie das so machen! Kombinieren Sie doch beide Wege: Heften Sie die Vistienkarte an das Kunden-Werben-Formular – so hat der potenzielle neue Kunde dann beides…den finanziellen Anreiz und Sie, als kompetenten Ansprechpartner.
      Viele Grüße, Frau CLA 🙂

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