
Pflichtangabe Handynummer
Wurden Sie bereits von Ihren Kunden darauf angesprochen oder ist es Ihnen selbst aufgefallen? Die Telekom hat eine Umstellung bei der Buchung der Festnetz-Tarife vorgenommen. Ab sofort gehört nicht mehr die Festnetznummer, sondern die Handynummer Ihrer Kunden zu den Pflichtangaben im Bestellprozess. Grund dafür ist, dass die Techniker der Telekom Ihre Kunden so besser erreichen können. Da weder über die E-Mail-Adresse noch über die Festnetznummer ständige Erreichbarkeit gewährleistet ist, soll die Angabe der Handynummer für einen schnelleren Austausch zwischen Ihren Kunden und den Technikern der Telekom sorgen. Informieren Sie Ihre Kunden über diese Änderung, damit sie den Hintergrund dieser Umstellung verstehen.