
Endgeräte-Servicepakete mit 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Wichtig: Der Vertrag für Hardware ist nicht an die Mindestvertragslaufzeit des Dienstvertrags gekoppelt. Kündigt der Kunde vor Ablauf seiner Mindestvertragslaufzeit das Endgeräte-Servicepaket, so ist er zu einer Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet. Für fest definierte Sonderfälle bzw. Ausnahmefälle darf der Mietvertrag für das Endgerät trotz Mindestvertragslaufzeit einvernehmlich vorzeitig beendet werden.
Beispiel hierfür sind Änderungen der Stammdaten des Vertragspartners (Sterbefall, Insolvenz etc.), Wegzug ins Ausland, technisch notwendiger Wechsel eines Endgeräte-Servicepaketes (z. B. Wechsel von Entertain Comfort Sat auf Entertain Comfort), Rückkehr zur Telekom.
Die Änderung der Mindestvertragslaufzeit bezieht sich ausschließlich auf neu abgeschlossene Verträge ab 5. Mai 2014. Bereits existierende Verträge behalten bestehende Konditionen. Alle weiteren Rahmenbedingungen zum Endgeräte-Servicepaket, wie z. B. „Keine direkte Mitgabe bzw. Rücknahme“ bleiben bestehen.