DSL-Drosselung: Netzbetreiber im Vergleich#1
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UpLogo-Telekom_70x70date 02.12.2013. Nach Urteil des Landgerichts Köln: Wie die Telekom heute bekannt gab, wird es künftig keine Volumenbeschränkung der Festentztarife geben.

Die Telekom macht es ab dem 02.05.2013, genauso Kabel Deutschland und 1&1. Das Thema DSL-Drosselung wird im moment im Netz heiß diskutiert. Update 03.05.2013: Hier finden Sie dazu eine Argumentationshilfe für künftige Verkaufgespräche.

Doch wie geht die Konkurrenz damit um?

Welcher Netzbetreiber limitiert seine Tarife ab einer bestimmten Volumengrenze und bei wem surfen Internet-Kunden ohne Breitbandbeschränkung?

Update 02.12.2013. Nach Urteil des Landgerichts Köln: Wie die Telekom heute bekannt gab, wird es künftig keine Volumenbeschränkung der Festentztarife geben:“Für alle Kunden, die bereits Festnetz-Verträge mit einer Volumeneinschränkung gebucht haben, gilt: Sie können das Internet auch weiterhin ohne Beschränkung nutzen. Die entsprechende Volumen-Klausel in den Tarifen wird nicht angewendet. Die Kunden müssen dafür nicht aktiv werden. Ab 5. Dezember 2013 ist diese Klausel dann aus allen Festnetztarifen ersatzlos gestrichen. Das werden wir den Kunden auch schriftlich geben.”

Update 12.06.2013: Die Telekom korrigiert die Geschwindigkeitsreduzierung auf 2 MBit/s nach oben. Die Telekom führt  für Internet-Anschlüsse im Festnetzbereich ein integriertes Highspeed-Volumen ein. Ist die Grenze erreicht, tritt eine Reduzierung der Bandbreite auf 384 KBit/s 2 MBit/s ein. Mehr Volumen können Kunden künftig per Zubuchoption dazukaufen. Ab dem 02.05.2013 sind folgende Volumina in den Festnetz-Tarifen integriert*:

  • bis zu 16 MBit/s: 75 GB
  • bis zu 50 MBit/s: 200 GB
  • bis zu 100 MBit/s: 300 GB
  • bis zu 200 MBit/s: 400 GB

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Kabel Deutschland begrenzt das Volumen für Filesharing-Anwendungen. Der Netzbetreiber limitiert anders als bei der Telekom nicht pro Monat, sondern pro Tag (aktuell ab 60 GB pro Tag). Alle anderen Anwendungen inklusive Video-Streaming, Games, Clouds (u. a.) sind von der Drosselung nicht betroffen.

 

11_Logo_70x70Bei 1&1 ist im Tarif Surf + Phone Special (19,99 €/Monat) das Volumen auf 100 GB pro Monat begrenzt. Bei allen übrigen DSL-Doppel-Flats (6.000, 16.000 und 50.000) gibt es keine Volumenbeschränkung.

 

unitymedia_logo_70x70Als Reaktion auf die Telekom kündigte der Kabelnetzbetreiber Unitymedia KabelBW höhere Downloadraten ohne Volumenbegrenzung an. Bereits heute bietet der Kabelnetzbetreiber Datenübertragungen von bis zu 150 MBit/s und plant, künftig die Downloadgeschwindigkeiten sogar auf bis zu 400 MBit/s zu erhöhen (auch im ländlichen Raum).

 

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Der Netzbetreiber Vodafone Deutschland distanzierte sich bislang von allen Gerüchten und sieht derzeit keine Volumenbeschränkung der Internet-Flats im Festnetz-Bereich vor.

 

…Für Ihre Endkunden, die ab dem 02.05.2013 Angst vor der maximalen Obergrenze haben, bieten sich also noch genügend Alternativen. 🙂

*Eine Aktivierung der technischen Drosselung erfolgt nicht vor 2016.

11 Comments

  1. Kabel Deutschland Partnershop sagt:

    Die Einschränkung bei Kabel Deutschland gilt nur für Filesharing-Anwendungen. Alles Andere inklusive Video-Streaming, Games, Clouds und anderen, “bandbreitenhungrigen” Anwendungen ist von der Drosselung nicht betroffen.

    Auch bei 1&1 gilt die Einschränkung nur eingeschränkt, nämlich nur für den Tarif Surf&Phone Flat Special. Alle anderen Tarife kommen ohne Volumenbeschränkung daher.

  2. Remoters sagt:

    Jetzt sollten wir uns Gedanken machen wie wir Händler daraus profitieren können.

    Verträge verlängern oder wechsel anbieten???

    Viele Grüße

    Remoters

  3. Dirk sagt:

    Das Problem ist: Auf dem Land hat man meist nur die Telekom als Anbieter. Vodafone bietet hier kein DSL an, Kabelnetz ist nie gelegt worden und 1&1 steht für schlechte Erfahrungen…

  4. Rolli29 sagt:

    Hallo, ich habe einen Vodafone-LTE-Vertrag (DSL und Telefonfestnetz). Nach Ankündigung einer möglicher Drosselung von Vodafone habe ich verlangt, dass Vodafone die Anzeige des verbrauchten Volumens bereitzustellen hat (eigene Messungen mit vorhandenen Tools sind PC-bezogen und das Gesamtvolumen ist in einem Netzwerk schwer zu kontrollieren). Da Vodafone dazu (angeblich) nicht in der Lage ist (mit welchen Daten arbeitet VF?), frage ich mich, ob VF rzu einer Drosselung rechtlich berechtigt ist. Gibt es dazu gesicherte Antworten?

  5. Rolli29 sagt:

    warum weiss vodafone das nicht? vf ha bisher diese möglichkeit verneint…….

  6. Rolli29 sagt:

    vodafone führt definitv seit mind. 1 Monat eine Drosselung durch………..

  7. AKA sagt:

    Hallo Rolli29,
    die Beschränkung der Bandbreite ist in den AGB’s von Vodafone je nach Tarif von Anfang an aufgeführt. Aus technischen Gründen führte Vodafone diese jedoch bis zum Jahreswechsel nicht durch. Hier ein Auszug aus den AGB’s “Sie haben mit der Internet-Flatrate ein monatliches Inklusiv-Volumen von 5 GB (LTE 3600), 10 GB (LTE 7200), 15 GB (LTE 21600) und 30 GB (LTE 50000). Haben Sie Ihr Inklusiv-Volumen verbraucht, steht Ihnen ohne Aufpreis eine Bandbreite von 384 KBit/s zur Verfügung. Im nächsten Abrechnungszeitraum steht Ihnen wieder Ihre LTE-Bandbreite zur Verfügung. Über http://center.vodafone.de kann weiteres Highspeed-Volumen nachbestellt werden.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

    Viele Grüße
    AKA

  8. Melanie sagt:

    Ich stelle mir die Frage, wie es sich bei einem Umzug verhält. Wenn ich den Anschluss meines Anbieters mitnehme, läuft mein Vertrag ja weiter – ein Sonderkündigungsrecht diesbezüglich gibt es meines Wissens nicht, außer der Anbieter kann am neuen Wohnort die vertraglich festgehaltenen Leistungen nicht mehr liefern.

    Wenn ich nun umziehe, muss ich dann auch fürchten, dass nach Schaltung des neuen Anschlusses , obwohl ich keinen neuen Vertrag abgeschlossen habe, die DSL Geschwindigkeit nach einem Übertritt des Limits gedrosselt wird?

    Eigentlich wäre das ja ziemlich unfair, aber andererseits kann ich mir schon vorstellen, dass der eine oder andere Anbieter einen Umzug sozusagen als neuen Vertrag sieht und damit meint, dass dieser unter die Kategorie Neuvertrag fällt und eine Limitierung legitim ist.

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