Fragen und Antworten zur Transparenzverordnung ab dem 1. Juni
Google Daydream View VR Brille kostenlos zum Google Pixel
26. Mai 2017
Bereitstellungspreis bei Telekom Family Cards entfällt
30. Mai 2017
Google Daydream View VR Brille kostenlos zum Google Pixel
26. Mai 2017
Bereitstellungspreis bei Telekom Family Cards entfällt
30. Mai 2017

Unitymedia Webinar zur Transparenzverordnung ab dem 01.06.2017Ab Donnerstag den 01.06.2017 tritt die neue Transparenzverordnung für die Vermarktung von Telekommunikationsprodukten in Kraft. Wir beantworten alle wichtigen Fragen zu der Änderung.

Was besagt die Transparenzverordnung?

Mit der ab 01.06.2017 in Kraft tretenden Transparenzverordnung für Telekommunikationsprodukte soll Ihren Kunden mehr Transparenz ermöglicht werden. Bisher lassen sich viele Informationen zu einem Mobilfunk- oder Festnetztarif nur im Kleingedruckten des Vertrags finden. Dadurch ist noch nicht garantiert, dass sich Ihre Kunden beim Abschluss eines Telekommunikationstarifs über den kompletten Umfang bewusst sind. Die Transparenzverordnung verpflichtet alle Anbieter von Telekommunikationsprodukten dazu, die Kunden umfassender und transparenter zu informieren.

Wie müssen Sie Ihre Kunden über Produkte informieren?

Die Information Ihrer Kunden erfolgt anhand von sogenannten Produktinformationsblättern. Die Netzbetreiber und Anbieter müssen zu jedem ihrer Produkte ein solches Informationsblatt erstellen, auf dem alle Tarifkonditionen enthalten sind. Dabei stehen folgende Punkte im Fokus:

  • Kosten
  • Datenübertragungsraten im Up- und Download
  • Vertragslaufzeit
  • Voraussetzungen für die Vertragsverlängerung /-beendigung

Tipp: Machen Sie Ihre Kunden im Zusammenhang mit der Datenübertragungsrate auf das Messangebot der Bundesnetzagentur aufmerksam, mit dem Ihre Kunden die tatsächliche Übertragungsrate ermitteln können.

Wo finden Sie die Produktinformationsblätter der Anbieter?

Spätestens ab dem 01. Juni finden Sie die Produktinformationsblätter auf den Homepages der jeweiligen Anbieter. Auch wir binden diese in all unsere Shops ein, sodass die Transparenzverordnung erfüllt wird. Damit Sie bereits jetzt wissen, wie ein solches Produktinformationsblatt aussieht, hat die Bundesnetzagentur ein Muster bereitgestellt, das so von allen Anbietern von Telekommunikationsprodukten umgesetzt werden muss.

Was müssen Sie in Ihrem Ladengeschäft beachten?

Auch für Sie gilt, dass Sie Ihre Kunden, die Ihr Ladengeschäft besuchen, ausführlich über die jeweiligen Produkte informieren müssen. Weisen Sie Ihre Kunden in jedem Verkaufsgespräch auf die Produktinformationsblätter hin und drucken Sie es auf Wunsch des Kunden aus. So bewahren Sie maximale Transparenz bevor es zum Vertragsabschluss kommt. Bei Nichteinhalten der Transparenzverordnung drohen für jeden Verstoß Strafzahlungen an die Bundesnetzagentur.

War das alles zur Transparenzverordnung?

Die Einführung der Produktinformationsblätter zum 1. Juni ist der erste Schritt zur größeren Transparenz für Ihre Kunden. In einem zweiten Schritt, der ab Dezember 2017 erfolgen soll, müssen Ihre Kunden nicht nur vor Vertragsabschluss über alle Tarifkonditionen informiert werden, sondern auch auf der monatlichen Rechnung. Sobald es weitere Informationen zum nächsten Schritt der Transparenzverordnung gibt, erfahren Sie es hier.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert