Überprüfung der Einhaltung von Datenschutzvorgaben
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Aktuell hat die Telekom ein Anschreiben an alle unsere Partner, die Telekom-Produkte vermarkten, rausgeschickt, da sie im kommenden Monat datenschutzrechtlich überprüft werden sollen.

Warum?

Seit der Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Jahr 2009 besteht eine Kontrollpflicht bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. D.h. die Telekom ist gesetzlich dazu verpflichtet, bei all ihren Vermarktungspartnern in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob alle technischen und organisatorischen Maßnahmen aus den im Gesetz verankerten Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung (ADV gemäß §11 BDSG) auch eingehalten werden.

Wir haben diese Überprüfung durch die Telekom bereits erfolgreich durchlaufen (sowohl Selbstbewertungen als auch Audits). Als Ihr Distributor sind wir allerdings auch selbst dazu verpflichtet, diese Prüfungen bei Ihnen, unseren Partnern, durchzuführen. Um die Distributoren zu entlasten, übernimmt die Telekom diese Vorabkontrolle nun jedoch als Serviceleistung selbst.

Da nicht alle Partner gleichzeitig geprüft werden können, führt die Telekom die Überprüfungen in zeitlich versetzten Abschnitten nach und nach bei allen Vertriebspartnern durch.

So läuft die Überprüfung für Sie ab:

Die Kontrollen erfolgen in Form einer Selbstbewertung, d.h. Sie selbst geben in einem Online-Fragebogen darüber Auskunft, ob Sie die in der ADV-Vereinbarung hinterlegten Datenschutzmaßnahmen umgesetzt haben bzw. einhalten. Begleitend zu der Online-Selbstauskunft wird die Telekom stichprobenartig einige Vor-Ort-Kontrollen durchführen, um zu überprüfen, ob die Angaben stimmen. All das muss Sie nicht erschrecken, denn nichts davon ist neu: Alle Punkte, die abgefragt werden, sind bereits Gegenstand Ihrer vertraglichen Vereinbarung mit der Telekom.

Der organisatorische Ablauf:

  • Die Freischaltung des Online-Fragebogens zur Selbstbewertung erfolgt voraussichtlich Anfang November.
  • Um an der Selbstbewertung teilzunehmen, melden Sie sich mit Ihrer Kennung im Telekom Vertriebspartner-Portal (T-VPP) an.
  • Den Online-Fragebogen finden Sie im T-VPP auf der Startseite unter “Weitere Funktionen”, abgelegt unter dem Menüpunkt “ADV Self-Assessment” .
  • Der Fragebogen steht zeitlich befristet zur Verfügung.
  • Die Teilnahme ist verpflichtend, sofern Sie von der Telekom dazu angeschrieben wurden oder werden.

Tipp: Bitte beachten Sie, dass in diesem Zusammenhang auch der nach §4f BDSG geforderte Datenschutzbeauftragte bzw. Ansprechpartner für Datenschutzbelange erfragt wird.

WICHTIGE HINWEISE !!

Für reine Fachhändler (FH): Sie müssen nichts weiter tun, als sich im T-VPP anzumelden und den Fragebogen gewissenhaft auszufüllen.

Für Partner, die online und am PoS vermarkten (eBiz + FH): Damit Sie nicht die doppelte Arbeit haben, bekommen Sie nur für eine Ihrer VO-Kennungen einen Fragebogen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Beantwortung des Fragebogens, dass er dann für Ihre beiden Geschäftsmodelle (FH und eBiz) gilt.

Für reine Onlinevermarkter (eBiz): Die meisten von Ihnen haben bislang keine T-VPP Kennung benötigt. Wenn Sie also noch keine haben, wird die Telekom Ihnen für den Zeitraum der Überprüfung automatisiert eine Kennung zur Verfügung stellen, damit Sie auf die Onlinefragebögen zugreifen können. Diese T-VPP Kennung darf ausschließlich zum Ausfüllen des Fragebogens genutzt werden.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Fragebogens: Diverse Fragen richten sich an Fachhändler, d.h. an Vermarkter, die im Laden (PoS) vermarkten. Auf diese Fragen müssen Sie natürlich nicht antworten, wählen Sie bei reinen PoS-Fragen einfach die Möglichkeit “Trifft nicht zu” aus.

Haben Sie Fragen?

Kurz vor der Fragebogen-Freischaltung wird Ihnen die Telekom, falls noch nicht geschehen, weitere hilfreiche Informationen in Form von FAQs und einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zustellen. Diese Infos sollen Ihnen die Bearbeitung des Fragebogens erleichtern. Bei weiteren Fragen zum Ablauf stehen Ihnen – neben unserem Vertriebsteam bei TK-World – auch die zuständigen Ansprechpartner bei der Telekom unter der E-Mail-Adresse adv-soc.handel@telekom.de gerne zur Verfügung.

P.S.: Warum prüfen eigentlich die anderen Netzbetreiber nicht? Die Telekom begründet das so, dass sie als Marktführer besonders im Fokus des öffentlichen Interesses steht und mit der Prüfung ihre Aufgabe als Vorreiter wahrnimmt. Jedoch auch jeder Wettbewerber der Telekom ist eigentlich von der gesetzlichen Regelung betroffen.

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