Telekom Geschäftskunden: Legitimation zur Neukundenerfassung
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Telekom LogoHeute geben wir Ihnen ein paar Hilfestellungen zur Neukundenerfassung von Telekom Geschäftskunden. Was genau muss im Gegensatz zur Buchung für Bestandskunden beachtet werden? Im Folgenden haben wir die benötigten Dokumente zur jeweiligen Neukundenerfassung zusammengefasst:

Neukundenerfassung im Handelsregister eingetragener Firmen:

Zur Neukundenerfassung inländischer Firmen, Vereinen, Partnergesellschaften (z. B. GmbH, AG, e. K. oder e. V.), die im Handelsregister eingetragen sind, fügen Sie dem Auftrag bitte eine aktuelle Kopie des Handelsregistereintrags hinzu. Dieser darf nicht älter als 6 Monate sein.

Bei ausländischen Firmen ( z. B. Ltd.): Geben Sie die internationale Umsatzsteuer an und fügen Sie dem Auftrag ein Firmenschreiben mit lesbarem Briefkopf bei.

Neukundenerfassung nicht im Handelsregister eingetragener Firmen/Freiberufler:

Fügen Sie dem Auftrag einer Kopie des Gewerbenachweis und eine lesbare Kopie beider Seiten des gültigen Personalausweises der Firmeninhaber oder eine Kopie des Reisepasses sowie der gültigen Meldebestätigung bei.

Für Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater u. a.) gilt: eine zusätzliche Kopie der Kammerzulassung und eine Kopie beider Seiten des gültigen Personalausweises ist obligatorisch.

Für Freiberufler ohne angemeldetes Gewerbe muss die jeweilige gewerbliche Steuernummer und eine Kopie beider Seiten des gültigen Personalausweises beigefügt werden.

Kunden, die bereits als Privatkunden eine Kundennummer bei der Telekom haben, müssen umsegmentiert werden. Dazu muss dem Auftrag eine unterschriebene Einverständniserklärung des Kunden angehängt werden.

Kommunale Einrichtungen werden ohne Eintrag im Register akzeptiert, es bedarf jedoch einer Vollmacht für den Auftraggeber, der sich zudem mittels Kopie beider Seiten des gültigen Personalausweises identifiziert, sowie dem Briefpapier. Diese Unterlagen bitte mit dem Auftrag einreichen.

 

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