Telekom – automatisierter Prozess zur Rufnummernmitnahme
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Die Rufnummernmitnahme bei Anbieterwechsel im Mobilfunk (Mobile Number Portability/MNP) ist seit Mai 2012 im Telekommunikationsgesetz (TKG) neu geregelt. Bisher galt in diesem Zusammenhang bei der Telekom ein manueller Interimsprozess, bei dem eine Voranfrage per E-Mail versendet wurde.

Wie die Telekom aktuell mitteilt, wird dieser Interimsprozess nun morgen, am 22.11.2012, abgeschaltet. Ab dem 05.12.2012 gilt dann ein neuer, automatisierter Prozess. Durch die Umstellung entsteht kein zeitlicher Nachteil, da der automatisierte Prozess deutlich schneller abläuft als der bisherige E-Mail-Interimsprozess.

Achtung: Entsprechende E-Mails, die nach dem 22.11.2012 noch versehentlich als Voranfrage gesendet werden, werden NICHT mehr bearbeitet. Einsender erhalten automatisch eine Mitteilung über die neue Regelung.

Allgemeine Infos zum Thema Portierung/Rufnummernmitnahme im Bereich Telekom Mobilfunk:

Die Rufnummernmitnahme (Import zur Telekom) ist ein reiner Neugeschäftsprozess. Hinsichtlich der Portierungszeiträume wird zwischen folgenden Kategorien unterschieden:

  • Portierung = Standardprozess “Wechsel zum Vertragsende”.
  • Portierung aus laufendem Vertrag = Portierung/Rufnummernmitnahme zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
  • Portierung zum Wunschtermin = Das Datum des Wunschtermins muss zwischen 8 und 123 Tagen in der Zukunft liegen. Ist beim bisherigen Anbieter zum Wunschtermin keine Rufnummernportierung möglich, wird der Termin abgelehnt und ein neuer Portierungstermin muss beauftragt werden.

Bitte beachten Sie dazu auch noch folgende Hinweise:

Der Kunde muss eine Portierungsabsichtserklärung bei seinem abgebenden Netzanbieter abgeben, wenn er während der Vertragslaufzeit (d.h. aus laufendem Vertrag oder zum Wunschtermin) portieren möchte. Die Erklärung kann er schriftlich, also per Brief, Fax und E-Mail, oder auch telefonisch abgeben.

Bei Portierungen aus laufendem Vertrag und bei Portierungen zum Wunschtermin gilt weiterhin, dass der Kunde seinen alten Vertrag bei seinem jetzigen Netzbetreiber behält und auch weiterhin dafür zahlen muss, bis der Vertrag dort endet bzw. vom Kunden ordnungsgemäß beendet werden kann. Bitte informieren Sie Ihre Kunden bitte über diesen Sachverhalt, um (für den Kunden oft teuren) Missverständnissen vorzubeugen.

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