Neukunden-Aufträge für EINE natürliche bzw. juristische Person
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Für alle Portale und Netzbetreiber gilt, dass ein “Auftraggeber” ausschließlich eine natürliche oder juristische Personen sein kann:

  • Privatpersonen, also natürliche Personen, legitimieren sich durch Geburtsdatum und Personalausweisnummer (bzw. Reisepass und EC-Kartennummer).
  • Als juristische Personen gelten Firmen mit Eintrag ins Handelsregister.
    Die Legitimation der juristischen Person muss über eine Kopie des Handelsregisterauszuges und gegebenenfalls eine Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers/Gesellschafters/Prokuristen erfolgen.

Eine natürliche Person ist z.B. ein Herr Max Mustermann, eine juristische z.B. die TK-World AG.

Keine natürlichen oder juristischen Personen sind:

Beispielsweise Familie Mustermann, Bäckerei Brotmuster, Steuerkanzlei Mustermann, der Kiosk “an der Ecke”, Gemeinschaftspraxis Dr. Mustermann und Dr. Musterfrau, Architekturbüro Mustermann und Söhne etc. Solche Angaben gehören, falls gewünscht, höchstens in das Feld “abweichender Rechnungsempfänger”.

Auch Unternehmen in Gründung (i.G.), die noch auf ihren Eintrag ins Handelsregister warten, werden nicht als “Auftraggeber” akzeptiert. Falls das Unternehmen dennoch bereits einen eigenen Anschluss benötigt, muss einer der Gesellschafter als “natürliche Person” (d.h. mit seinem Namen, seiner Ausweisnummer, auf seine Verantwortung) als Auftraggeber herhalten.

Selbst Personengemeinschaften, wie z.B. Ehepartner, eheähnliche Gemeinschaften oder eine Wohngemeinschaft (WG), dürfen nicht gemeinsam als ein Neukunde angelegt werden. auch hier muss der Auftraggeber immer eine der beteiligten natürlichen Personen sein.

Eine Ausnahme gibt es.

Als einzige Ausnahme von den genannten Regeln sind Städte, Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts zu nennen. Dabei handelt es sich um Spezialfälle, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Fazit

  • Als “Auftrraggeber” erfassen Sie bitte in allen Fällen, in denen keine juristische Person (= ins Handelsregister eingetragene Firma) angegeben werden kann,  immer eine natürliche Person.
  • Ausnahme: Bei Städten, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, ist die Lage im Einzelfall zu prüfen.
  • Bei der Eingabe des Auftraggebers genau zu sein, ist wichtig: Werden die Angaben im Feld “Auftraggeber” nicht entsprechend der o.g. Kriterien gemacht, wird der Auftrag storniert oder die Bearbeitung verzögert.

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