Ausweitung der Transparenzverordnung zum 1. Dezember
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Ausweitung der Transparenzverordnung zum 1. DezemberZum 1. Dezember tritt der zweite Schritt der Transparenzverordnung für die Vermarktung von Telekommunikationsprodukten in Kraft. Dadurch sollen Ihren Kunden zukünftig besser über alle Vertragsinhalte und -fristen informiert werden.

Kündigungsfristen auf der monatlichen Rechnung

Nicht jeder Ihrer Kunden kennt die genauen Vertragsinhalte seines Festnetz- oder Mobilfunk-Tarifs und besonders das Einhalten der Kündigungsfrist kann dabei zu Problemen führen. Auf Grund dieser Verbraucherprobleme gilt seit dem 01.06.2017 die neue Transparenzverordnung für Telekommunikationsprodukte. Seitdem gibt es zu jedem Tarif gut sichtbare Produktinformationsblätter, die Ihre Kunden über alle Vertragsbestandteile aufklären. Ab dem 1. Dezember gilt nun auch der zweite Teil der Transparenzverordnung, der die Anbieter von Telekommunikationsprodukten dazu verpflichtet, die Kündigungsfrist des Tarifs auf der monatlichen Rechnung anzugeben. Dabei muss das genaue Datum aufgeführt werden, zu dem der Vertrag spätestens gekündigt werden muss, bevor er sich eventuell verlängert.

Auch verbrauchtes Datenvolumen ist aufgeführt

Neben der spätesten Kündigungsfrist finden Ihre Kunden ab Dezember auch das verbrauchte Datenvolumen auf der monatlichen Rechnung. Jeder Anbieter, der das sein Datenvolumen beschränkt, muss seinen Kunden jetzt auch monatlich angeben, wie viel des vertraglich vereinbarten Datenvolumens tatsächlich verbraucht worden ist.

Ein Beispiel: Ihr Kunde hat einen Mobilfunktarif mit einem Datenvolumen von 5 GB/Monat. Vor der spätesten Kündigungsfrist (oder auch früher) kann der Kunde seinen Datenverbrauch der letzten Monate analysieren. Wurden z. B. nur 2 GB/Monat genutzt, kann der nächste Vertrag ruhig mit weniger Datenvolumen gewählt werden. Ist der Kunde jeden Monat über seinem Inklusivvolumen, sollte er über einen größeren Tarif nachdenken.

Informieren Sie Ihre Kunden über diese Neuerung ab dem 1. Dezember und erklären Sie ihnen, dass sie nun auch auf der monatlichen Rechnung sehen können, bis wann der Vertrag spätestens gekündigt werden müsste und wie viel Datenvolumen verbraucht wurde.

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