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Transparenzverordnung ab Juni 2017 für Mobilfunk- und Festnetzverträge

TransparenzverordnungDemnächst sollen Anbieter von Mobilfunk- und Festnetzverträgen Ihren Kunden eine größere Transparenz über die Vertragsinhalte liefern.

Wir haben bereits im Dezember thematisiert, dass die Bundesnetzagentur fordert, Kunden besser über die Tarifkonditionen und Vertragsinhalte informieren zu wollen. Ab dem 01.06.2017 müssen nun alle Anbieter von Mobilfunk- oder Festnetztarifen, die es Kunden ermöglichen das Internet zu nutzen, mehr Transparenz vor Vertragsabschluss bieten.

Bessere Produktinformationen vor Vertragsabschluss

Meist stehen sind die genauen Vertragskonditionen nur im Kleingedruckten vermerkt und können von Ihren Kunden übersehen werden. So kann es vorkommen, dass sich ein Vertrag automatisch verlängert, weil Ihr Kunde nicht wusste, bis wann er ihn hätte kündigen müssen. Das soll sich ab nächstem Sommer ändern. Vor Vertragsabschluss sollen Kunden ein Produktinformationsblatt erhalten, auf dem Kosten, Datenübertragungsraten, Vertragslaufzeit sowie Voraussetzungen für die Verlängerung oder Beendigung des Vertrags festgehalten sind.

„Die Produktinformationen helfen Verbrauchern sowohl unterschiedliche Angebote eines Anbieters als auch Angebote anderer Anbieter schnell miteinander zu vergleichen.“, so der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann. „Die standardisierten Informationen schaffen eine völlig neue Form der Transparenz auf einen Blick. Um den Inhalt eines Vertrags schnell beurteilen zu können, müssen Verbraucher nicht mehr das Kleingedruckte studieren.“, erklärt Homann weiter.

Ab Dezember 2017 – Informationen während der Vertragslaufzeit

Mit dem beigelegten Produktinformationsblatt vor Vertragsabschluss soll aber noch nicht Schluss sein mit der Transparenz. Ab Dezember 2017 müssen Ihre Kunden auch während der Vertragslaufzeit vom Netzbetreiber Informationen erhalten. In der monatlichen Rechnung Ihrer Kunden soll dann aufgeführt sein, wann das Ende der Vertragslaufzeit erreicht ist und bis wann der Kunde den Vertrag spätestens kündigen kann.