
Zukünftig müssen Telefon- und Internetanbieter Kunden ausgiebiger über die tatsächlich erhaltenen Datenübertragungsraten informieren – sogar ein Rechtsanspruch besteht seit der Verabschiedung der „Transparenzverordnung“ am vergangenen Donnerstag.
Größere Transparenz bei Vertragsinhalten
Die Netzbetreiber müssen Kunden schon vor Vertragsabschluss über die im Vertrag enthaltenen Inhalte aufklären und auch anschließend in der monatlichen Rechnung über Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist informieren. Dadurch soll für mehr Transparenz bei Ihren Kunden gesorgt werden.
Außerdem sind Internetanbieter verpflichtet die Kunden über die tatsächlichen Übertragungsraten zu informieren, die vom Netzbetreiber geliefert werden. Dazu dient z. B. das Messangebot breitbandmessung.de der Bundesnetzagentur.
Hinweis: Bieten Sie Ihren Kunden zusätzlichen Service, indem Sie sie auf die Möglichkeit zur Messung der Datenübertragungsraten hinweisen und Ihre Kunden bei Ihnen somit den vollen Durchblick über Vertragsinhalte erhalten.