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Änderung bei den Spotify "Music Streaming" Produkten

Änderung bei den Spotify "Music Streaming" ProduktenBisher genossen Telekom Kunden, die einen Music-Streaming-Dienst in Kooperation mit Spotify nutzen, mehrere Vorteile. Ist das Datenvolumen des jeweiligen Mobilfunkvertrags verbraucht, kommt es zu Bandbreitenbeschränkung. Das betrifft auch in Zukunft die Music-Streaming-Option.

Wegen der neuen EU-Verordnung zur Netzneutralität, die ab dem 30.04.2016 in Kraft tritt, müssen Spotify-Kunden künftig auf wesentliche Vorteile verzichten.So steht Kunden nach Überschreitung des im Mobilfunkvertrags inkludierte Datenvolumen auch für die Spotify-Option nur noch die gedrosselte Bandbreite (max. 64 KBit/s) zur Verfügung.Das Musikhören im mobilen Netz ist dann leider nicht mehr möglich.

Die Telekom gibt gleichzeitig drei Tipps, wenn das Inklusiv-Volumen aufgebraucht ist:

  • Im WLAN funktioniert die Wahloption auch nach der Bandbreitenbeschränkung einwandfrei
  • Das Hören der Offline-Playlist ist nicht von der Bandbreitenbeschränkung betroffen
  • Bei Bedarf kann die Option „SpeedOn“ für zusätzliches Highspeed-Volumen gebucht werden

Der Vorteil, der bleibt: Die bei Spotify gehörte Musik wird auch in Zukunft nicht vom Inklusiv-Volumen abgezogen. Solange die volle Bandbreite vorhanden ist, können weiterhin bedenkenlos Lieblings-Songs ohne Ende gehört werden.

Im Zuge der Änderung erhalten Kunden, die den Music-Streaming-Dienst nutzen, ein Sonderkündigungsrecht. Dadurch kann er diese auch trotz bestehender Mindestvertragslaufzeit mit sofortiger Wirkung bis 28.04.2016. Kündigt er innerhalb der vorgegebenen Frist nicht, wird die Vertragsänderung ab dann Vertragsbestandteil. Von einer Kündigung der Music-Streaming-Option bleibt der bestehende Mobilfunkvertrag unberührt.