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Neue KI-Kennzeichnungspflicht – das musst du beachten!

KI-Kennzeichnungspflicht? Art. 50 KI-VO? Sind meine Inhalte betroffen? Das musst du jetzt wissen! Wenn du Inhalte für dein Geschäft mit KI erstellst, musst du die KI-Kennzeichnungspflicht beachten. Wir sagen dir, worauf es ankommt.

KI als Unterstützung

Mit den neuen Möglichkeiten von dauerhaft verfügbarer KI und den immer besser werdenden Programmen, wird die Erstellung von Inhalten (z.B. für Webseiten oder Social Media) immer einfacher. So sehen wir immer häufiger, wie auch Fachhändler KI-generierte Texte und/oder Videos nutzen, um auf das eigene Ladengeschäft oder ein neues Angebot aufmerksam zu machen. Vielleicht hast du dich selbst schon darin ausprobiert, mithilfe einer KI wie ChatGPT, Gemini oder Claude Inhalte zu erstellen.

Die Künstlichen Intelligenzen entwickeln sich ständig weiter und werden immer besser – so gut, dass oft nicht mehr erkennbar ist, oder Inhalt von einem Menschen oder einer KI erstellt wurde. Deshalb gilt seit diesem Monat (August 2026) eine neue Kennzeichnungspflicht von KI-Inhalten. Damit du keine Strafen erwarten musst, fassen wir dir hier zusammen, auf was es bei der neuen Regelung ankommt und wo du aktiv werden musst.

Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 KI-VO

Die europäische Verordnung mit Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten gilt für Anbieter und Betreiber, also jene Personen und Unternehmen, welche ein KI-System oder KI-Modell entwickeln, entwickeln lassen oder in eigener Verantwortung verwenden. Bei der Kennzeichnungspflicht ist außerdem entscheidend, ob die KI nur unterstützend oder primär genutzt wird.

  • Primäre KI-Erstellung: Der Inhalt wird eigenständig von der KI generiert, ohne menschliche Überarbeitung und so, dass der Eindruck entstehen könnte, er sei ausschließlich von einem Menschen verfasst worden. = Kennzeichnungspflicht
  • Unterstützende KI-Nutzung: Die KI erstellt lediglich einen Entwurf. Der finale Text wird durch menschliche redaktionelle Arbeit geprägt oder ein Mensch formuliert einen Text und die KI hilft nur bei der Formulierung, Korrektur oder Übersetzung. = Keine Kennzeichnungspflicht
  • Nicht-öffentliche Nutzung: Inhalte, die ausschließlich intern oder im privaten Rahmen verwendet werden, müssen nicht gekennzeichnet werden.

Beispiele

Texte

Kennzeichnungspflichtige Texte sind Nachrichten, politische Informationen, gesellschaftlich relevante Themen oder manipulative, meinungslenkende Texte.

Nicht gekennzeichnet werden müssen Produktbeschreibungen, Texte, die durch Rechtschreibkorrektur der KI verbessert wurden, Übersetzungen durch KI und generell Texte, bei denen eine wesentliche Erstellung durch einen Menschen erfolgte, die ein Mensch überprüft hat und für die ein Mensch die redaktionelle Verantwortung übernimmt.

Bilder/Videos/Audio

Kennzeichnungspflichtig sind KI-generierte Personen, künstlich erzeugte Interviews, manipulierte Unternehmensvideos, Produktabbildungen, die nicht auf echten Fotos, Videos oder physischen Prototypen basieren (z.B. Abbildung eines nicht-veröffentlichten iPhone-Models), KI-generierte Stimmen, KI-generierte Fotos eines Firmengebäudes oder KI-generierte Bilder, die ein Ereignis zeigen, was so nicht stattgefunden hat (z.B. KI-geniertes Bild oder Video von dir bei einem fiktiven Kundengespräch).

Nicht gekennzeichnet werden müssen Illustrationen (Karikaturen, Comic, Icons, abstrakte Grafiken), Werbeillustrationen oder Bilder, die nur in Schärfe, Belichtung oder Farbgebung bearbeitet wurden oder aus denen unwesentliche Elemente entfernt wurden (z.B. Bäume/Menschen im Hintergrund). Wenn keine Irreführung vorliegt, müssen Bilder/Videos/Audios ebenfalls nicht gekennzeichnet werden.

So kennzeichnest du KI

  • Kennzeichnungspflichtige Texte sollten am Ende mit dem Hinweis „Dieser Text wurde mit Unterstützung einer KI erstellt.” (o. ä.) versehen werden
  • Kennzeichnungspflichtige Bilder, Videos und Audios sollten mit entsprechenden sicht- oder hörbaren Hinweisen versehen werden z.B. „KI-generiert“, „Diese Audioaufnahme wurde mit Unterstützung einer KI erstellt.“ oder „Dieses Video wurde ganz oder teilweise mit künstlicher Intelligenz erstellt.“
  • Die EU hat Symbole vorgegeben, die heruntergeladen und eingefügt werden können: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content

Weiterführende Informationen: 

Wenn du dir bei der Kennzeichnung von KI-Inhalten unsicher bist oder du weitere Fragen hast, dann wende dich gerne an unser Team!