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Neues Gesetz zum Bestellbutton

Ende letzter Woche hat der Deutsche Bundestag seine Zustimmung zum dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ gegeben. Das berichtet die Internet World Business in ihrer Onlineausgabe.

Die Kernpunkte des neuen Gesetzes:

  • Die Button-Lösung: Der Onlinevermarkter muss sicherstellen, dass der Abschluss seines Bestellprozesses (der ja meist oft durch Klick auf einen abschließenden Bestellbutton erfolgt) so gestaltet ist, dass sich der Kunde ganz ausdrücklich und klar erkennbar zu einer Zahlung verpflichtet.
  • Links/Buttons mit Aufschriften wie „jetzt bestellen“ o.Ä. dürfen dann also nicht mehr vorkommen – sondern nur noch unmissverständlich auf die Zahlung hinweisende Bestellabschlussbuttons/-links mit Bezeichnungen wie „zahlungspflichtig bestellen“.
  • Der Kunde muss vor Abschluss des Kaufvertrages über die Produktpreise, Versandkosten, eventuelle Mindestvertragslaufzeiten etc. informiert werden – und zwar klar verständlich und deutlich hervorgehoben.

Sobald der Gesetzesentwurf vom Bundespräsidenten bzw. seinem Stellvertreter unterschrieben ist, müssen alle Onlineshopinhaber binnen 3 Monaten sicherstellen, dass ihre Sites den neuen Regelungen entsprechen.

Die Internet World Business warnt: „Wer nach Ablauf der Drei-Monatsfrist gegen die neuen Vorgaben verstößt, schließt keine rechtskräftigen Verträge und kann zudem von Wettbewerbern abgemahnt werden.“