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1. September 2017In der Vergangenheit ist es häufiger vorgekommen, dass Kunden ihren Telekom Vertrag kündigten, um einen neuen Telekom Vertrag mit attraktiveren Neukunden-Vorteilen abzuschließen. Diese Kunden wissen oft nicht, dass eine verpflichtende “Pause” von 3 Monaten besteht, bis sie wieder als Neukunden gelten.
Telekom Neukunde ist, wer mindestens 3 Monate kein Telekom Kunde war
Kennen Sie diesen Fall? Einer Ihrer Kunden kündigt seinen aktuellen Telekom Vertrag und möchte anschließend einen neuen Telekom-Tarif abschließen. Der Gedanke ist auf den ersten Blick verständlich, da es bei der Telekom viele attraktive Aktionen für Neukunden gibt. Das Problem dabei sind die rechtlichen Bestimmungen des Netzbetreibers: Kunden, die Ihren Vertrag kündigen, müssen eine Pause von 3 Monaten einhalten, bis Sie wieder als Telekom-Neukunde gelten und einen neuen Telekom Vertrag mit Neukunden-Vorteil abschließen dürfen. Sind sich Ihre Kunden diese Pause nicht bewusst, stehen sie auf einmal ohne Festnetz- oder Mobilfunktarif da.
Ein Beispiel: Ihr Kunde besitzt einen MagentaZuhause Tarif, kündigt zum Vertragsende und möchte nun einen neuen Festnetz-Tarif abschließen. Das ist nicht zulässig, denn in diesem Fall müssen erst 3 Monate vergehen, damit der ehemalige Kunde wieder als Neukunde gilt. Natürlich lässt die Telekom diese Kunden nicht im Regen stehen und bietet ihnen trotz erfolgter Kündigung einen nahtlosen Anschluss an, allerdings nicht zu Neukunden-Konditionen.
Für den Fall aber, dass ein Kunde z. B. einen MagentaMobil Tarif besitzt, also Telekom Mobilfunkkunde ist, und nun auch einen Festnetzanschluss der Telekom buchen möchte, gilt er hier tatsächlich als DSL-Neukunde und bekommt die Neukunden-Konditionen. Das gleich gilt natürlich auch andersherum.
Bitte machen Sie Ihre Kunden auf diese Neukunden-Regelung aufmerksam, damit es nicht zu Versorgungsausfällen kommt.
1 Comment
Wenn ich einen Vertrag abschließe, würde ich mir heutzutage immer auch im Internet das Kleingedruckte durchlesen. So habe ich ebenfalls bereits mehrmals einen Telekomvertrag mit Neukundenkonditionen erhalten, dies natürlich aber immer mit Anbieterwechsel dazwischen. Die benötigte Pause gilt aber übrigens nicht nur für die Telekom, sondern die meisten Anbieter haben hierzu Anmerkungen.