Öffentliche WLAN Hotspots – Klären Sie Ihre Kunden auf!
Samsung Aktion "Freikarte" gestartet
9. Juni 2016
Deutsche Telekom
Neue Downgrade-Sperre bei der Telekom
13. Juni 2016
Samsung Aktion "Freikarte" gestartet
9. Juni 2016
Deutsche Telekom
Neue Downgrade-Sperre bei der Telekom
13. Juni 2016

In weiten Teilen Europas findet man in den Städten breit ausgebaute öffentliche WLAN Hotspots, doch Deutschland läuft in dieser Beziehung noch immer hinterher. Die sogenannte Störerhaftung hinderte viele Kunden und Ladenbesitzer daran, ihr WLAN öffentlich zu machen, da sie für Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden können.

Dabei bietet die Bereitstellung öffentlicher WLAN Hotspots für Sie und Ihre Kunden viele Vorteile:

  • Ihre Kunden freuen sich ihre Geräte bei Ihnen im WLAN nutzen zu können
  • Sie helfen ihren Kunden ihr Datenvolumen klein zu halten
  • Hotspots bringen Ihnen neue Laufkundschaft
  • Ihre Kunden kommen gerne wieder zu Ihnen zurück
  • Ihr Umsatz steigert sich, wenn Ihre Kunden Zeit bei Ihnen verbringen

Das nun verabschiedete neue Telemediengesetz soll die Verbreitung öffentlicher Hotspots fördern und die Risiken für die Betreiber abschaffen. Doch hält das Gesetz, was es verspricht?

Das ab September 2016 in Kraft tretende Gesetz besagt, dass sowohl öffentliche als auch private Betreiber von öffentlichen WLAN Hotspots, nicht mehr wie bisher für Urheberrechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden können. Doch ein Knackpunkt bleibt: Die Passage zur Rechtsprechung in Bezug auf Unterlassungsklagen ist lediglich in der Gesetzesbegründung und nicht im eigentlichen Gesetzestext zu finden. Es ist somit weiterhin möglich, dass es auch mit dem neuen Gesetz zu Unterlassungsklagen gegen öffentliche Hotspotbetreiber kommen kann, die im Einzelfall vom Richter entschieden werden müssen. Ob solche Unterlassungen zulässig sind, wird aktuell ebenfalls von dem Europäischen Gerichtshof geprüft.

Ganz wichtig: Klären Sie im Gespräch mit Ihren Kunden also unbedingt die versteckten Risiken auf, die durch das neue Gesetz weiterhin bestehen bleiben, damit Sie und Ihre Kunden die umfangreichen Vorteile der Hotspots sicher nutzen können.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert