Freie Routerwahl für alle!
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Wenn Ihre Kunden einen Internetanschluss bei Ihnen bestellen, bekommen sie automatisch einen vom Netzbetreiber vorgeschriebenen Router zugeschickt. Dabei variieren die Unterschiede zwischen den Routern auf dem Markt erheblich in Hinblick auf Funktionsumfang, Sicherheit und Leistungsfähigkeit. Ab dem 01.08. ändert sich das: Eine Gesetzesänderung erlaubt es dann, dass der Kunde die Routerwahl frei treffen kann. Wir zeigen Ihnen, wie Ihre Kunden davon profitieren, was es dabei zu beachten gibt und wie Sie Ihre Kunden unterstützen können.

Was ändert sich ab dem 01.08.2016?

Ab dem 01.08.2016 greift die gesetzliche Änderung zur Routerfreiheit, die besagt, dass Internetanbieter dazu verpflichtet sind, ihren Kunden bei Vertragsabschluss alle nötigen Zugangsdaten zukommen zu lassen, damit sie einen Router ihrer Wahl ans Netzt anschließen können.

Hier haben wir die Vorteile der freien Routerwahl für Sie zusammengefasst:

  • Freie Wahl für das beste Endgerät
  • Leistung des Routers in vollem Umfang nutzbar
  • Keine monatlichen Kosten für die Routermiete des Netzbetreibers
  • Kostenlose Updates direkt vom Hersteller
  • Alles in einem Gerät (Moden, WLAN-Router, Telefonanlage, etc.) – Geringere Anschaffungskosten bei verringertem Stromverbrauch
  • Router bei Umzug oder Providerwechsel einfach weiterverwenden

Wer schließt den neuen Router an?

Für den Anschluss eines neuen Routers, benötigen Ihre Kunden in Zukunft keinen Techniker des Netzbetreibers. Sie können selbst mit Hilfe einer Anleitung die Installation vornehmen und bei möglichen Schwierigkeiten steht den Kunden der telefonische Support der Boxenanbieter zur Seite. Auch die Router-Updates laufen automatisch ab, sodass sich Ihre Kunden in der Regel um nichts mehr kümmern müssen.

Unser Tipp

Hier können Sie bei Ihren Kunden punkten: Bieten Sie einen Installationsservice an und festigen Sie die Kundenbindung an Sie und Ihr Ladengeschäft.

Wie halten es die verschiedenen Netzbetreiber mit der Routerfreiheit?

Routerfreiheit bei Unitymedia

Beim Anbieter Unitymedia werden viele Fragen zu den Änderungen, die die Routerfreiheit mit sich bringt, schon jetzt beantwortet. Der Netzbetreiber unterteilt seine Kunden dabei in 3 verschiedene Gruppen:

  1. Kunden ab dem 01.08.2016 – alle Zugangsdaten für alle Dienste werden unaufgefordert weitergegeben
  2. Bestandskunden ab dem 01.04.2013 – die Umstellung muss telefonisch beantragt werden, indem der Kunde MAC-Adresse und Seriennummer des Routers übermittelt. Unitymedia hinterlegt alle Zugangsdaten anschließend im Kundencenter oder sendet sie auf Wunsch per Brief zu.
  3. Bestandskunden vor dem 01.04.2013 – hier ist nach Angaben von Unitymedia ein neues Produkt erforderlich, da die Routerfreiheit „für die ganze Breite des historischen Tarifportfolios“ nicht zu leisten sei.

Grundsätzlich wird betont, dass die Gesetzesänderung so ausgelegt wird, dass die Routerfreiheit nur für Neukunden gilt. Sollten Kunden mit älteren Verträgen Gebrauch von der freien Routerwahl machen wollen, kann das möglicherweise mit der Verlängerung des Vertrags einhergehen.

Routerfreiheit bei Telekom und Vodafone

Telekom und Vodafone geben ihren Kunden unaufgefordert die benötigten Daten zu eigenen Routereinrichtung weiter. Vodafone sendet jedoch weiterhin zu jedem Vertrag ein Leihrouter mit. Nach Angaben von Vodafone ist es auf diesem Weg möglich bei eventuellen Störungen den Router als Störungsquelle auszuschließen. Ob sich das noch ändert, sobald das Gesetz in Kraft tritt, bleibt abzuwarten.

Hier gibt es eine Übersicht, wie der Stand der unterschiedlichen Netzbetreiber zur freien Routerwahl aussieht. Bleiben Sie informiert, um Ihren Kunden die beste Beratung in Sachen Routerfreiheit geben zu können.

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